KURZPORTRAIT
Das Heilpädagogische Zentrum Baselland besteht aus den vier Abteilungen Heilpädagogische Schule Liestal mit Sissach, Heilpädagogische Schule Münchenstein, Sonderschulisches Brückenangebot und der Integrativen Schulung.
AUFGABE
Das Heilpädagogische Zentrum Baselland unterrichtet Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung und begleitet sie auf ihrem individuellen Bildungsweg vom Kindergarten bis zu einer beruflichen Anschlusslösung. Das HPZ BL unterstützt die Entfaltung der Gesamtpersönlichkeit und legt grossen Wert auf die Entwicklung der Selbständigkeit und Erlebnisfähigkeit.
RAHMENBEDINGUNGEN
Die Sonderschulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung ist geregelt durch:
Das Bildungsgesetz Kanton Basel-Landschaft
Die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft
Das Leitbild des Heilpädagogischen Zentrums Baselland
Das Qualitätshandbuch des Heilpädagogischen Zentrums Baselland
AUFNAHME
Kinder mit einer Behinderung mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft können ab dem 4. Altersjahr im Heilpädagogischen Zentrum aufgenommen werden. Der Aufnahme geht eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst voraus. Nach Empfehlung der Abklärungsstelle melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind am Heilpädagogischen Zentrum Baselland an.
Die Zuweisung des Schulortes erfolgt durch die Mitglieder der Institutionsleitung nach dem Prinzip der Wohnortsnähe.